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Aufnahmeverordnung

(Langtitel: Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform)

In der Fassung vom 10.6.1983, zuletzt geändert durch Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher und anderer Vorschriften vom 11.11.2009.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Schulrecht
GüV Nr. 2230-3-5

Hier ist die Aufnahmeverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Gesamtelternbeirat Pforzheim PDF fortlaufender Text 5.2.2004
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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Die Verordnung regelt die Aufnahme in Realschule und Gymnasium direkt nach der Grundschule und damit auch Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung und Aufnahmeprüfung.


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