Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Schulrecht
GüV Nr. 2230-3-5
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Hier ist die Aufnahmeverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
Die Verordnung regelt die Aufnahme in Realschule und Gymnasium direkt nach der Grundschule und damit auch Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung und Aufnahmeprüfung.
Baden-Württembergisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Baden-Württembergisches Landesrecht alphabetisch
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