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Verordnung des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2006

In der Fassung vom 7.3.2007.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
GüV Nr. 605-1-2-1

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