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Schlichtungsgesetz

In der Fassung vom 28.6.2000, zuletzt geändert durch Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung sowie zur Änderung des Schlichtungsgesetzes vom 11.10.2007.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Bürgerliches Recht
GüV Nr. 310-2

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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
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