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Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeit nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

In der Fassung vom 23.1.1996, zuletzt geändert am 1.7.2004.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Sozialrecht
GüV Nr. 2171-B2-1

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