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Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Aufzeichnung der Fänge der Berufs- und Sportfischer im Bereich der Unterseefischereiordnung

In der Fassung vom 22.12.1999.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei
GüV Nr. 793-B2-1

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