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Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen

(Nichtamtlicher Kurztitel: Betriebsübergangs-Richtlinie)

In der Fassung vom 12.3.2001.

Rechtsbereich: Arbeitsrecht, Arbeitsschutz      CELEX-Nr.: 32001L0023

Hier ist die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen im WWW zu finden:

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