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Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen

(Nichtamtlicher Kurztitel: Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen)

In der Fassung vom 22.12.1999, zuletzt geändert am 23.9.2003.

Rechtsbereich: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht      CELEX-Nr.: 31999R2790

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