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Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den Gymnasialzweig an der Integrierten Gesamtschule

In der Fassung vom 9.7.2003, zuletzt geändert am 29.9.2004.

Bundesland: Sachsen-Anhalt
Rechtsbereich: Schulrecht
Gl.-Nr. Nr. 2231.82

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