Gesetze im WWW

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe

In der Fassung vom 6.12.2005.

Bundesland: Sachsen-Anhalt
Rechtsbereich: Sozialrecht
Gl.-Nr. Nr. 217.13

Hier ist die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Land Sachsen-Anhalt/juris HTML fortlaufender Text aktuell
Land Sachsen-Anhalt/juris HTML paragraphenweise aktuell
Anzeige


sachsen-anhaltisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - sachsen-anhaltisches Landesrecht alphabetisch

A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.