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Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes

In der Fassung vom 7.3.1987, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform vom 20.12.2007.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Personenstandsrecht, Meldewesen, Ausweise
BayRS Nr. 210-1

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Staatskanzlei/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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