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Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen

In der Fassung vom 17.9.1991, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen vom 13.6.2013.

Bundesland: Bayern
BayRS Nr. 2024-1-1

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Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text 17.9.1991
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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