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Aufnahmegesetz

(Langtitel: Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

In der Fassung vom 24.5.2002, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes vom 10.9.2007.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Ausländerrecht, Asylrecht
BayRS Nr. 26-5

Hier ist das Aufnahmegesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Das Gesetz regelt Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.


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