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Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern

(Nichtamtlicher Kurztitel: Bürgschaftsübernahmegesetz)

In der Fassung vom 27.6.1972, zuletzt geändert durch Haushaltsgesetz vom 14.4.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 66-1

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