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Bayerisches Bauaufträge-Vergabegesetz

(Nichtamtlicher Kurztitel: Bauaufträge-Vergabegesetz)

In der Fassung vom 28.6.2000, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes vom 27.11.2007.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Allgemeines Gewerberecht, Handwerk, Ladenschluss
BayRS Nr. 73-0

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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