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Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern

In der Fassung vom 25.4.1973, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 24.7.2007.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein
BayRS Nr. 300-2-2

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