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Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen

In der Fassung vom 25.7.2002, zuletzt geändert durch Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen vom 22.7.2008.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
BayRS Nr. 215-6-1

Hier ist das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen im WWW zu finden:

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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