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Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe

In der Fassung vom 14.12.1999.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sozialrecht
BayRS Nr. 2162-4

Hier ist die Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe im WWW zu finden:

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Die Schiedsstelle soll Streitigkeiten über Leistungsangebot und zu übernehmende Kosten bestimmter Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden.


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