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Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik

(Langtitel: Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik)

In der Fassung vom 3.12.1976, zuletzt geändert durch Verordnung zur Anpassung der Verordnungen des Staatsministeriums des Innern an dasGesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 3.1.2011.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Kommunalrecht
BayRS Nr. 2023-1

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