Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Wahlrecht, Volksabstimmungen
BayRS Nr. 111-1
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Hier ist das Landeswahlgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
Neben dem Ablauf der Landtagswahlen sind hier auch Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene geregelt.
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