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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung

In der Fassung vom 4.12.1961, zuletzt geändert durch Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5.8.2010.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sonstiges Staatsrecht
BayRS Nr. 1102-1

Hier ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Staatskanzlei/juris HTML fortlaufender Text 27.7.2009
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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