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Qualifikationsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen)

In der Fassung vom 2.11.2007, zuletzt geändert durch Fünfte Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung vom 6.2.2013.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Hochschulrecht
BayRS Nr. 2210-1-1-3

Hier ist die Qualifikationsverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text 7.8.2012
Bayerische Staatsregierung/juris HTML paragraphenweise 7.8.2012
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Hier ist geregelt, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um an einer bayerischen Hochschule studieren zu dürfen. Ja, es gibt unterschiedliche Paragraphen für das bayerische Abitur und das von die Saupreißn.

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