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Sachverständigengesetz

(Langtitel: Gesetz über öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige)

In der Fassung vom 11.10.1950, zuletzt geändert am 24.5.1994.

Bundesland: Bayern
BayRS Nr. 702-1

Hier ist das Sachverständigengesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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