Gesetze im WWW

Verordnung über die rechtsgeschäftliche Vertretung des Freistaates Bayern bei der Leistung von Sicherheiten nach Vorschriften der Strafprozessordnung und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gnadenordnung

In der Fassung vom 2.2.1977.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
BayRS Nr. 300-12-4

Hier ist die Verordnung über die rechtsgeschäftliche Vertretung des Freistaates Bayern bei der Leistung von Sicherheiten nach Vorschriften der Strafprozessordnung und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gnadenordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Staatskanzlei/juris HTML fortlaufender Text
Anzeige


Bayerisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Bayerisches Landesrecht alphabetisch

A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.