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Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden

In der Fassung vom 2.1.2000, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden vom 31.1.2005.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sonstiges Staatsrecht
BayRS Nr. 102-3

Hier ist die Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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