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Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags

In der Fassung vom 23.3.1970, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags vom 2.4.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sonstiges Staatsrecht
BayRS Nr. 1100-4

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