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Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG

In der Fassung vom 26.1.1961, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG vom 9.11.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Allgemeines Verwaltungsecht
BayRS Nr. 34-5

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