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Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn der Art. 64, 68 und 73 der Bayerischen Bauordnung

In der Fassung vom 17.5.1994, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Baukammernverfahrensverordnung und weiterer Rechtsverordnungen vom 22.10.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Baurecht, Planungsrecht
BayRS Nr. 2132-1-22

Hier ist die Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn der Art. 64, 68 und 73 der Bayerischen Bauordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Innenministerium PDF fortlaufender Text 28.3.2001
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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