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Zuletzt geändert durch Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen vom 21.12.2006
Das Gesetz wurde am 7. Juli 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 8.Juli 2004 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. EG Nr. L 201/37 vom 31. Juli 2002).
§ 1 - Zweck des Gesetzes
§ 2 - Definitionen
§ 3 - Verbot unlauteren Wettbewerbs
§ 4 - Beispiele unlauteren Wettbewerbs
§ 5 - Irreführende Werbung
§ 6 - Vergleichende Werbung
§ 7 - Unzumutbare Belästigungen
§ 8 - Beseitigung und Unterlassung
§ 9 - Schadensersatz
§ 10 - Gewinnabschöpfung
§ 11 - Verjährung
§ 12 - Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung
§ 13 - Sachliche Zuständigkeit
§ 14 - Örtliche Zuständigkeit
§ 15 - Einigungsstellen
§ 16 - Strafbare Werbung
§ 17 - Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 18 - Verwertung von Vorlagen
§ 19 - Verleiten und Erbieten zum Verrat
§ 20 - Änderungen anderer Rechtsvorschriften
§ 21 - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
§ 22 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten