Rechtsbereich: Außenwirtschaftsrecht FNA Nr. 190-1-3
Die Verordnung genehmigt unter bestimmten Voraussetzungen die Durchfuhr von Kriegswaffen mit Eisenbahnen und Seeschiffen.
|
Hier ist die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen im WWW zu finden:
| |||||||||||||||||
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.