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Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 20.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 63 vom 24.12.2008.

Hier ist das Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10806)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung. Dadurch werden die Beitragszahlenden entlastet und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.

Durch die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes hat sich der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2007 und 2008 besser entwickelt als erwartet. Ein Beitragssatz von 3,0 Prozent führt, unter Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung, mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

B. Lösung

Die Höhe des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung wird ab dem 1. Januar 2009 auf 3,0 Prozent festgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10806 07.11.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11241 03.12.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/11242 03.12.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze