Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 612-7-7
In der Alkoholverordnung sind Begriffe definiert, die für die Branntweinbesteuerung wichtig sind: Alkoholarten, Alkoholmenge und Alkoholgehalt. Auch Regelungen, wie Alkoholmenge und -gehalt ermittelt werden, sind enthalten.
Hier ist die Alkoholverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der
letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger
Verlag verlinkt.
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