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Alkoholverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Durchführung des 184 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol)

In der Fassung vom 30.7.1980, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung vom 19.3.2008.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 612-7-7

In der Alkoholverordnung sind Begriffe definiert, die für die Branntweinbesteuerung wichtig sind: Alkoholarten, Alkoholmenge und Alkoholgehalt. Auch Regelungen, wie Alkoholmenge und -gehalt ermittelt werden, sind enthalten.

Hier ist die Alkoholverordnung im WWW zu finden:

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