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Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter

In der Fassung vom 4.12.1973, zuletzt geändert durch Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Ă„nderung anderer Gesetze vom 27.4.2002.

Rechtsbereich: Recht der medizinischen Berufe      FNA Nr. 2124-11

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit der Apothekenassistenten. Als solcher kann arbeiten, wer bis 1973 eine pharmazeutische Vorprüfung abgelegt, das Pharmaziestudium aber nicht abgeschlossen hat. Heute gibt es diese Möglichkeit für Studienabbrecher nicht mehr.

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