Zurück zur Hauptseite

Ausführungsgesetz zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen

Vom 27.6.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 29 vom 30.6.2000.

Hier ist das Ausführungsgesetz zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2697)

A. Ziel

Die im Handelsgesetzbuch verankerten seehandelsrechtlichen Vorschriften sollen bei Inkrafttreten des Protokolls von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen an die Bestimmungen dieses Protokolls angepasst werden.

B. Lösung

Die für kleine Schiffe im Sinne des § 487a HGB und für Lotsen nach § 487c HGB geltenden Haftungshöchstbeträge werden in Anpassung an das Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen angehoben.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2697 16.2.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3051 24.3.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze