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Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Vom 13.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 62 vom 19.12.2003.

Hier ist das Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1061)

A. Ziel

Das Abfallübereinkommen selbst enthält neben zahlreichen unmittelbar umsetzbaren Einzelregelungen auch Rahmenvorschriften, die innerstaatlich näherer Ausführungsbestimmungen bedürfen. Mit diesem Gesetzentwurf sollen diesbezüglich ergänzende Regelungen geschaffen werden, die für eine erfolgreiche und praxisgerechte Anwendung des mit dem Übereinkommen im Interesse des Umweltschutzes angestrebten, international abgestimmten Systems zur Behandlung der anfallenden Schiffsabfälle erforderlich sind.

B. Lösung

Auf der Grundlage der Verpflichtung aller Vertragsstaaten aus dem Übereinkommen, ein ausreichend dichtes Netz von Annahmestellen selbst einzurichten oder unter Berücksichtigung innerstaatlicher Zuständigkeiten einrichten zu lassen, wird für alle dem Übereinkommen unterfallenden Binnenwasserstraßen in Deutschland eine einheitliche Regelung getroffen in Bezug auf die Einrichtung von Annahmestellen für bestimmte Schiffsbetriebsabfälle (Häfen und befestigte Umschlagstellen), für Abfälle aus dem Ladungsbereich (Umschlagsanlagen) sowie für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle (nähere Regelung durch die innerstaatliche Institution).

Zur weitergehenden Umsetzung bestimmter Ge- und Verbote aus dem Übereinkommen sowie zur Abwicklung der Finanzierung von Annahme und Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle wird der Bund zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen ermächtigt. Die den Vertragsstaaten obliegende Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die an der Schifffahrt und der Sammlung, Abgabe und Annahme der Schiffsabfälle Beteiligten die für sie in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten auch einhalten, wird durch die Festlegung eines bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1061 27.5.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1581 24.9.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze