Rechtsbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht FNA Nr. 224-8
Unterlagen, die nicht mehr für die laufende Verwaltung benötigt werden, aber von historischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sein können, werden in staatlichen Archiven gesammelt. Für Dokumente der Bundesorgane, -behörden und -gerichte ist dies das Bundesarchiv, dessen Tätigkeit in diesem Gesetz geregelt ist.
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Hier ist das Bundesarchivgesetz im WWW zu finden:
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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