Rechtsbereich: Wehrrecht, Soldatenrecht, Zivildienstrecht, THW FNA Nr. 13-7-1
Einzige eigenständige Regelung in diesem Gesetz ist die Bestimmung, dass Wehrpflichtige nur mit Zustimmung des Bundestages zum Grenzschutzdienst herangezogen werden dürfen. Näheres zum Einsatz der Wehrpflichtigen ist im Bundesgrenzschutzgesetz geregelt.
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Hier ist das Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz im WWW zu finden:
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