Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst FNA Nr. 2032-14
Die Verordnung legt Höchstgrenzen für die Besoldung von Bürgermeistern, Oberkreisdirektoren, Landräten und ähnlichen gewählten Kommunalbeamten fest.
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der
letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger
Verlag verlinkt.
Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.