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Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes

(Langtitel: Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise)

In der Fassung vom 7.4.1978, zuletzt geändert durch Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5.2.2009.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2032-14

Die Verordnung legt Höchstgrenzen für die Besoldung von Bürgermeistern, Oberkreisdirektoren, Landräten und ähnlichen gewählten Kommunalbeamten fest.

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger Verlag verlinkt.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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