Rechtsbereich: Verkehrsrecht: Eisenbahn FNA Nr. 13-7-2-1
Nach dieser Verordnung ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, sich an der Finanzierung der Bundespolizei (die unter anderem Bahnpolizei ist) zu beteiligen.
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Hier ist die Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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