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Beschäftigungschancengesetz

(Langtitel: Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt)

Vom 24.10.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 52 vom 27.10.2010.

Hier ist das Beschäftigungschancengesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1945)

A. Ziel

Im Jahr 2009 ging die wirtschaftliche Produktion in Deutschland in bisher nicht gekanntem Ausmaß zurück. Aufgrund der internationalen Verflechtung ist Deutschland als exportorientierte Nation von der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise besonders betroffen. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich aufgrund der positiven Effekte bestehender beziehungsweise dieser Situation angepasster arbeitsmarktpolitischer Instrumente als stabil erwiesen. Die Arbeitslosenzahl ist nicht im befürchteten Ausmaß gestiegen. Jetzt gilt es, arbeitsmarktpolitisch für die erwartete Erholung der Wirtschaft gerüstet zu sein und auf dem Arbeitsmarkt die Voraussetzungen für neues Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu schaffen. Das Beschäftigungschancengesetz enthält verschiedene gesetzliche Regelungen, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Erschlie- ßung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.

Das Instrument Kurzarbeit hat den deutschen Arbeitsmarkt stabilisiert und verhindert nach wie vor Arbeitslosigkeit in größerem Umfang. Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt dauern an; eine flächendeckende Entspannung ist noch nicht in Sicht. Manche Unternehmen erreicht die Krise erst in den nächsten Monaten und wird sie über das Jahr 2010 hinaus vor Herausforderungen stellen. Auch diese Betriebe müssen dabei unterstützt werden, ihre nicht ausgelasteten Belegschaften über die Krise hinweg zu halten und damit anderenfalls notwendige Entlassungen zu vermeiden.

B. Lösung

Um den oben dargestellten Problemen zu begegnen, sollen unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

* Verlängerung der wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, Verlängerung der Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld,

* Verbesserung der Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes, um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern,

* Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen. Um im Übergang zum Aufschwung bestimmte Arbeitsmarktinstrumente zunächst unverändert weiter einsetzen zu können und eine ganzheitliche Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011 zu ermöglichen, sollen bestimmte zeitlich befristete Regelungen bis zum Abschluss der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung zunächst verlängert werden. Dies sind:

* Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,

* Eingliederungszuschuss für Ältere,

* Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),

* erweiterte Berufsorientierung,

* Ausbildungsbonus bei Insolvenz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/1945 07.06.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/2454 07.07.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
17/2455 07.07.2010 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze