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Bundesgeoreferenzdatengesetz

(Langtitel: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes)

Vom 10.5.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 21 vom 16.5.2012.

Hier ist das Bundesgeoreferenzdatengesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7375)

A. Ziel

Der Bund ist wegen seiner nationalen Aufgaben sowie seiner unionsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen einer der bedeutendsten Bedarfsträger und Multiplikatoren von Geoinformationen, das heißt von Geodaten und Geodatendiensten. Das BGeoRG hat eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit der allen Geodaten zugrunde liegenden geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten zum Ziel. Zur Erfüllung der im Grundgesetz definierten Aufgaben des Bundes mit Raumbezug ist die kompatible und standardisierte Bereitstellung der geodätischen Referenzsysteme und -netze sowie geotopographischen Referenzdaten in hoher Qualität, bedarfsgerecht und einheitlich notwendig.

B. Lösung

Mit dem BGeoRG wird für die zur Deckung des eigenständigen Bedarfs des Bundes auf dem Gebiet des Geoinformationswesens notwendigen geodätischen Referenzsysteme und -netze sowie geotopographischen Referenzdaten die Grundlage für eine verbesserte Standardisierung und Koordinierung dieser Daten geschaffen. Nur so sind optimale Qualitätsstandards für die Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen zu erreichen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7375 19.10.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/8634 09.02.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze