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Datenerhebungsverordnung 2020

(Langtitel: Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel)

In der Fassung vom 22.7.2009, zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21.7.2011.

Rechtsbereich: Allgemeines Umweltrecht, Sonstige Bereiche des Umweltrechts      FNA Nr. 2129-40-3

Hier ist die Datenerhebungsverordnung 2020 im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Landtag NRW PDF Teil eines größeren Dokuments 22.7.2009
BMJ/juris
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