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DRG-Systemzuschlags-Gesetz

(Langtitel: Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung)

Vom 27.4.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 19 vom 4.5.2001.

Hier ist das DRG-Systemzuschlags-Gesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5082)

A. Ziel

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 hat der Gesetzgeber in § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung, beauftragt, zum 1. Januar 2003 ein DRG-Fallpauschalensystem für die Vergütung voll- und teilstationärer Krankenhausleistungen einzuführen. Auf Grund dieser Vorgaben haben die Selbstverwaltungspartner am 27. Juni 2000 beschlossen, die australische AR-DRG-Klassifikation dem in der Bundesrepublik Deutschland einzuführenden Fallpauschalen-Katalog zu Grunde zu legen. Die notwendige Anpassung der australischen Klassifikation an die Versorgungsstrukturen und Besonderheiten in der Bundesrepublik Deutschland, die Kalkulation der Fallpauschalen sowie deren Einführung und die anschließende Pflege des Systems, die seine ständige Beobachtung und Anpassung an medizinische und medizinisch-technische Entwicklungen und Kostenentwicklungen erfordert, machen den Aufbau neuer institutioneller Strukturen einschließlich der Einstellung von Personal und die Vergabe von Aufträgen an Dritte erforderlich.

B. Lösung

Mit diesem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für die Erhebung eines DRG- Systemzuschlags pro Krankenhausfall geschaffen, der bei der Abrechnung der Krankenhausbehandlung zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die Krankenhäuser leiten diese Beträge an die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene weiter, die damit ihre gemeinsamen Aufgaben nach § 17b KHG finanzieren. Die Selbstverwaltungspartner können eine Annahmestelle für die Gelder benennen. Der DRG-Systemzuschlag wird voraussichtlich einmal jährlich von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene festgelegt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5082 16.1.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/5567 14.3.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze