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Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten ( 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes)

In der Fassung vom 25.8.1958.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht      FNA Nr. 52-4

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