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Ehemalige Hochleistungssportler der DDR, denen heimlich oder zwangsweise Dopingmittel verabreicht wurden, können finanzielle Hilfe nach diesem Gesetz erhalten, wenn sie dadruch GesundheitsschÄden erlitten haben.
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Hier ist das Dopingopfer-Hilfegesetz im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Ehemalige Hochleistungssportler der DDR, denen heimlich oder zwangsweise Dopingmittel verabreicht wurden, können finanzielle Hilfe nach diesem Gesetz erhalten, wenn sie dadruch GesundheitsschÄden erlitten haben.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):