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Hier ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Aufnahme von Bezeichnungen für neuartige Textilfasern in Anlage 1 der VO; Ausweisung von Zuschlägen zur Berechnung des Gewichts von verwendeten Fasern.
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):