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Hier ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Anpassung der Strafbewehrungsvorschriften an die Höchstgehalte für Blei, Cadmium, Quecksilber, Dioxine und polychlorierten Biphenylen (PCB) in Lebens- und Futtermitteln.
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):