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Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Vom 24.12.2003, verkündet in Jahrgang 2003 Nr. 66 vom 29.12.2003.

Vor diesem Gesetz durfte Handwerksbetriebe weitgehend nur gründen und führen, wer die Meisterprüfung für das jeweilige Handwerk abgelegt hat. Das Gesetz hat diese Meisterpflicht für bestimmte Berufe abgeschafft. Die genaue Liste, für welches Handwerk nun ein Meisterbrief erforderlich ist und für welches nicht, war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Regierungskoalition und Bundesrat. Dementsprechend schwierig ist es auch, einen tieferen Sinn in der Zuordnung zu erkennen. Grob gesagt sind aber Handwerke zulassungsfrei geworden, bei denen fehlerhafte Ausübung normalerweise niemanden in Gefahr bringt.


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Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Vor diesem Gesetz durfte Handwerksbetriebe weitgehend nur gründen und führen, wer die Meisterprüfung für das jeweilige Handwerk abgelegt hat. Das Gesetz hat diese Meisterpflicht für bestimmte Berufe abgeschafft. Die genaue Liste, für welches Handwerk nun ein Meisterbrief erforderlich ist und für welches nicht, war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Regierungskoalition und Bundesrat. Dementsprechend schwierig ist es auch, einen tieferen Sinn in der Zuordnung zu erkennen. Grob gesagt sind aber Handwerke zulassungsfrei geworden, bei denen fehlerhafte Ausübung normalerweise niemanden in Gefahr bringt.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze