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Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Nahezu vollständige Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Arbeitgeber durch Übertragung der Prüfung auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung nach SGB IV, Herstellung von Beitragsgerechtigkeit durch Verstärkung der Prüfung der Versicherten durch jährliche Befragung wechselnder Stichproben.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):