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EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Laufbahnen des Bundes)

In der Fassung vom 2.11.1995, zuletzt geändert durch Bundeslaufbahnverordnung vom 12.2.2009.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2030-2-27

Wer im gehobenen oder höheren Dienst arbeiten will, braucht oft einen Hochschulabschluss. Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abschlüsse aus anderen EG-Ländern dafür anerkannt werden können.

Hier ist die EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Uni Saarbrücken HTML nach Seiten im BGBl. 2.11.1995
BMJ/juris PDF fortlaufender Text aktuell
BMJ/juris
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger Verlag verlinkt.



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