Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst FNA Nr. 2030-2-27
Wer im gehobenen oder höheren Dienst arbeiten will, braucht oft einen Hochschulabschluss. Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abschlüsse aus anderen EG-Ländern dafür anerkannt werden können.
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Hier ist die EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der
letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger
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