(Langtitel: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks)
Vom 20.12.2007, verkündet in Jahrgang 2007 Nr. 67 vom 22.12.2007.
Hier ist die EU/EWR-Handwerk-Verordnung im WWW zu finden: